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   LSG Brandenburg, 07.12.2004 - L 1 RA 143/04   

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https://dejure.org/2004,35946
LSG Brandenburg, 07.12.2004 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2004,35946)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2004 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2004,35946)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2004,35946)
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  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 4. April 2005 - B 4 RA 272/04 B -, b) das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 7. Dezember 2004 - L 1 RA 143/04 -,.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04   

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https://dejure.org/2005,100611
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2005,100611)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.04.2005 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2005,100611)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. April 2005 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2005,100611)
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  • BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig tätiger Physiotherapeut -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04
    Vielmehr treffen die Einzugsstellen lediglich die Entscheidung über die Versicherungspflicht der abhängig Beschäftigten, § 28 h Abs. 2 SGB IV. Für die Entscheidung der Frage der Versicherungspflicht (und damit erst recht über die Frage der Befreiung von dieser Versicherungspflicht) ist bei selbständig Tätigen wie der Klägerin der Rentenversicherungsträger zuständig (vgl. BSG-Urteil vom 11. November 2003, Az: B 12 RA 2/03 R).
  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04
    Keine ausschlaggebende Bedeutung hat die Tatsache, dass Zeiten der AU, Schwangerschaft und Mutterschaft Anrechnungszeiten sind, § 58 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SGB VI, und dass für Kindererziehungszeiten fiktive Pflichtbeiträge als gezahlt zugrunde gelegt und Entgeltpunkte in bestimmter Höhe auf die Rente angerechnet werden, §§ 56 Abs. 1, 70 Abs. 2 SGB VI. So hat das BSG etwa für die Dauer eines ganzen Studiums angenommen, das zuvor begründete versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis als Aushilfslehrer habe fortbestanden - ungeachtet der durch das Studium verwirklichten Anrechnungszeit, § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI (Urteil vom 12. November 1975, Az: 3/12 RK 13/74; im Übrigen keine erhebliche Bedeutung des Umstandes, dass es im BSG-Fall um den Fortbestand eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ging wegen der insoweit mit der versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit vergleichbaren Interessenlage: Voelzke in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts a.a.O., Bd. 3, § 16 Rdnr. 153).
  • LSG Bayern, 26.03.2003 - L 13 RA 95/02

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04
    Schließlich werde die Rechtsauffassung des SG widerlegt durch die Entscheidungen mehrerer Landessozialgerichte (LSGe), die einen Befreiungsanspruch nach § 231 Abs. 6 SGB VI in Fällen einer zum Stichtag nur in geringfügigem Umfang ausgeübten Tätigkeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, Az: L 14 RA 65/03 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003, Az: L 10 RA 3956/02) ebenso abgelehnt hätten wie in Fällen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum Stichtag (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003, Az: L 8 RA 54/03 sowie Bayerisches LSG, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 13 RA 95/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 8 RA 54/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04
    Schließlich werde die Rechtsauffassung des SG widerlegt durch die Entscheidungen mehrerer Landessozialgerichte (LSGe), die einen Befreiungsanspruch nach § 231 Abs. 6 SGB VI in Fällen einer zum Stichtag nur in geringfügigem Umfang ausgeübten Tätigkeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, Az: L 14 RA 65/03 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003, Az: L 10 RA 3956/02) ebenso abgelehnt hätten wie in Fällen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum Stichtag (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003, Az: L 8 RA 54/03 sowie Bayerisches LSG, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 13 RA 95/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2003 - L 14 RA 65/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04
    Schließlich werde die Rechtsauffassung des SG widerlegt durch die Entscheidungen mehrerer Landessozialgerichte (LSGe), die einen Befreiungsanspruch nach § 231 Abs. 6 SGB VI in Fällen einer zum Stichtag nur in geringfügigem Umfang ausgeübten Tätigkeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, Az: L 14 RA 65/03 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003, Az: L 10 RA 3956/02) ebenso abgelehnt hätten wie in Fällen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum Stichtag (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003, Az: L 8 RA 54/03 sowie Bayerisches LSG, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 13 RA 95/02).
  • SG Berlin, 02.09.2002 - S 18 RA 961/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 143/04
    In diesem Sinne hat das SG Berlin zutreffend betont, ein bei reiner Wortlautauslegung mögliches Abstellen allein auf die tatsächliche berufliche Tätigkeit könne bereits deshalb nicht in Betracht gezogen werden, weil die wenigsten Selbständigen am Silvestertag des Jahres 1998 tatsächlich ihre berufliche Tätigkeit verrichtet haben dürften (Urteil vom 2. September 2002, Az: S 18 RA 961/02, zitiert vom LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, s.o., beide Entscheidungen zu selbständigen Lehrern/Dozenten).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04   

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https://dejure.org/2005,100613
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2005,100613)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.05.2005 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2005,100613)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - L 1 RA 143/04 (https://dejure.org/2005,100613)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig tätiger Physiotherapeut -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04
    Vielmehr treffen die Einzugsstellen lediglich die Entscheidung über die Versicherungspflicht der abhängig Beschäftigten, § 28 h Abs. 2 SGB IV. Für die Entscheidung der Frage der Versicherungspflicht (und damit erst recht über die Frage der Befreiung von dieser Versicherungspflicht) ist bei selbständig Tätigen wie der Klägerin der Rentenversicherungsträger zuständig (vgl. BSG-Urteil vom 11. November 2003, Az: B 12 RA 2/03 R).
  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04
    Keine ausschlaggebende Bedeutung hat die Tatsache, dass Zeiten der AU, Schwangerschaft und Mutterschaft Anrechnungszeiten sind, § 58 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SGB VI, und dass für Kindererziehungszeiten fiktive Pflichtbeiträge als gezahlt zugrunde gelegt und Entgeltpunkte in bestimmter Höhe auf die Rente angerechnet werden, §§ 56 Abs. 1, 70 Abs. 2 SGB VI. So hat das BSG etwa für die Dauer eines ganzen Studiums angenommen, das zuvor begründete versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis als Aushilfslehrer habe fortbestanden - ungeachtet der durch das Studium verwirklichten Anrechnungszeit, § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI (Urteil vom 12. November 1975, Az: 3/12 RK 13/74; im Übrigen keine erhebliche Bedeutung des Umstandes, dass es im BSG-Fall um den Fortbestand eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ging wegen der insoweit mit der versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit vergleichbaren Interessenlage: Voelzke in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts a.a.O., Bd. 3, § 16 Rdnr. 153).
  • LSG Bayern, 26.03.2003 - L 13 RA 95/02

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04
    Schließlich werde die Rechtsauffassung des SG widerlegt durch die Entscheidungen mehrerer Landessozialgerichte (LSGe), die einen Befreiungsanspruch nach § 231 Abs. 6 SGB VI in Fällen einer zum Stichtag nur in geringfügigem Umfang ausgeübten Tätigkeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, Az: L 14 RA 65/03 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003, Az: L 10 RA 3956/02) ebenso abgelehnt hätten wie in Fällen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum Stichtag (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003, Az: L 8 RA 54/03 sowie Bayerisches LSG, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 13 RA 95/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2003 - L 14 RA 65/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04
    Schließlich werde die Rechtsauffassung des SG widerlegt durch die Entscheidungen mehrerer Landessozialgerichte (LSGe), die einen Befreiungsanspruch nach § 231 Abs. 6 SGB VI in Fällen einer zum Stichtag nur in geringfügigem Umfang ausgeübten Tätigkeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, Az: L 14 RA 65/03 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003, Az: L 10 RA 3956/02) ebenso abgelehnt hätten wie in Fällen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum Stichtag (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003, Az: L 8 RA 54/03 sowie Bayerisches LSG, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 13 RA 95/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 8 RA 54/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04
    Schließlich werde die Rechtsauffassung des SG widerlegt durch die Entscheidungen mehrerer Landessozialgerichte (LSGe), die einen Befreiungsanspruch nach § 231 Abs. 6 SGB VI in Fällen einer zum Stichtag nur in geringfügigem Umfang ausgeübten Tätigkeit (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, Az: L 14 RA 65/03 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2003, Az: L 10 RA 3956/02) ebenso abgelehnt hätten wie in Fällen der Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum Stichtag (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2003, Az: L 8 RA 54/03 sowie Bayerisches LSG, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 13 RA 95/02).
  • SG Berlin, 02.09.2002 - S 18 RA 961/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 143/04
    In diesem Sinne hat das SG Berlin zutreffend betont, ein bei reiner Wortlautauslegung mögliches Abstellen allein auf die tatsächliche berufliche Tätigkeit könne bereits deshalb nicht in Betracht gezogen werden, weil die wenigsten Selbständigen am Silvestertag des Jahres 1998 tatsächlich ihre berufliche Tätigkeit verrichtet haben dürften (Urteil vom 2. September 2002, Az: S 18 RA 961/02, zitiert vom LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2003, s.o., beide Entscheidungen zu selbständigen Lehrern/Dozenten).
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